Architektenrecht

Wir beraten und vertreten Architekten und Architektinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen sowie deren Auftraggeber und Auftraggeberinnen in allen Belangen des Architekten- und Ingenieurrechts. Unsere Beratung und Vertretung umfasst unter anderem:

  • Architektenvertragsrecht
  • Honorarrecht
  • Architektenhaftungsrecht
  • Architektenurheberrecht
  • Standesrecht & Berufsrecht

MEDIATION

Manche Gerichtsverfahren lassen sich vermeiden

Oft lassen sich Konflikte auch ohne Richter beilegen, wenn ein außenstehender Dritter vermittelt. Wir sind im allgemeinen Zivilrecht und unseren anderen Rechtsgebieten auch mediativ tätig.