Architektenrecht
Wir beraten und vertreten Architekten und Architektinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen sowie deren Auftraggeber und Auftraggeberinnen in allen Belangen des Architekten- und Ingenieurrechts. Unsere Beratung und Vertretung umfasst unter anderem:
- Architektenvertragsrecht
- Honorarrecht
- Architektenhaftungsrecht
- Architektenurheberrecht
- Standesrecht & Berufsrecht