die dieses Fachgebiet betreuen.

ARCHITEKTENRECHT
Wir beraten und vertreten Architekten und Architektinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen sowie deren Auftraggeber und Auftraggeberinnen in allen Belangen des Architekten- und Ingenieurrechts:
Unsere Beratung und Vertretung umfasst unter anderem:
- Architektenvertragsrecht
- Honorarrecht
- Architektenhaftungsrecht
- Architektenurheberrecht
- Standesrecht & Berufsrecht
Unsere Anwälte,
Mediation
MANCHE GERICHTSVERFAHREN LASSEN SICH VERMEIDEN
Oft lassen sich Konflikte auch ohne Richter beilegen, wenn ein außenstehender Dritter vermittelt. Wir sind im Architektenrecht und unseren anderen Rechtsgebieten auch mediativ tätig.