Sie benötigen als Unternehmer oder Unternehmerin eine Maschine, die auf Ihre Produktionsprozesse zugeschnitten ist oder stellen solche Maschinen her? Dann befinden Sie sich im Maschinenanlagerecht. Ob Maschinen rechtlich gesehen Gegenstand eines Kauf- oder eines Werkvertrages sind, richtet sich nach Art der Maschine und des Produktionsauftrags.
Handelt es sich um eine Standard-Maschine, fällt sie unter das Kaufvertragsrecht. Individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Maschinen werden im Werksvertragsrecht behandelt. Auch hier unterstützen wir Sie kompetent und sorgen dafür, dass Ihre Investition rechtlich auf sicheren Beinen steht.