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Partnerschaft
Möller Rechtsanwälte arbeitet partnerschaftlich mit der Steuerkanzlei Kragl & Kollegen StBG PartG mbB zusammen.
Nicht jeder Streit muss über Anwälte und Anwältinnen vor Gericht ausgetragen werden.
Bei einem Gerichtsprozess gibt es meist einen Gewinner oder eine Gewinnerin auf der einen und einen Verlierer oder eine Verliererin auf der anderen Seite. Die Mediation dagegen ist eine Methode zur Konfliktbeilegung, die versucht, den Kuchen für beide Parteien zu vergrößern und eine Win-Win-Situation herbeizuführen. Die Mediation setzt dabei direkt an den Interessen der Parteien an.
Für Ihre Mediation steht Ihnen Rechtsanwalt Andreas Nörr als Zertifizierter Mediator nach § 5 Abs. 2 Mediationsgesetz und ausgebildeter Wirtschaftsmediator zur Verfügung.
Ein einfaches Beispiel eines Konflikts, der zugegebenermaßen für Ihren hochkomplexen Konflikt zu einfach erscheinen mag, allerdings nur der Anschauung dienen soll:
„Zwei Schwestern streiten heftig um eine Orange. Die eine Schwester wirft der anderen vor, sie habe in der Vergangenheit schon mehr Orangen bekommen als sie und sei sowieso immer das Lieblingskind ihrer Eltern. Die andere Schwester meldet einen Anspruch auf die Orange an, weil sie sie doch zusammen mit ihrer Mutter gekauft habe. Der Vater kommt hinzu und schlägt vor, die Orange in der Mitte zu teilen, sodass beide Schwestern jeweils eine Hälfte der Orange erhalten.“
Diese Lösung erscheint auf der Hand liegend und gerecht. Dennoch sind beide Schwestern damit nicht zufrieden. Es stellt sich nämlich heraus, dass die eine Schwester die Orangenschale benötigt, um damit einen Kuchen zu backen. Für das Fruchtfleisch hat sie keine Verwendung. Die andere Schwester möchte dagegen nur das Fruchtfleisch essen.
Die Mediation setzt hier bei den Interessen der Parteien an und versucht, für beide Parteien eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Nach einer Mediation würde also die eine Schwester die gesamte Schale bekommen und die andere das gesamte Fruchtfleisch.
Eine Mediation
Der Mediator oder die Mediatorin vertritt, anders als der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin, nicht die Interessen einer Partei, sondern ist neutral und unabhängig. Er unterstützt die Parteien bei der Konfliktklärung und Lösungsfindung im Rahmen eines wissenschaftlichen Verfahrens. Am Ende einer Mediation steht in der Regel eine Mediationsvereinbarung. Diese kann je nach Gestaltung auch rechtlich verbindlich sein.
Der Mediator oder die Mediatorin ist genauso wie der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin zur Verschwiegenheit verpflichtet. Seine Tätigkeit wird durch das Mediationsgesetz geregelt.
Wir bieten Mediation für alle Rechtsgebiete an,
in denen wir tätig sind.