Mediation - Möller Rechtsanwälte
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MEDIATION

DEN KUCHEN VERGRÖSSERN

Nicht jeder Streit muss über Anwälte und Anwältinnen vor Gericht ausgetragen werden.

Bei einem Gerichtsprozess gibt es meist einen Gewinner oder eine Gewinnerin auf der einen und einen Verlierer oder eine Verliererin auf der anderen Seite. Die Mediation dagegen ist eine Methode zur Konfliktbeilegung, die versucht, den Kuchen für beide Parteien zu vergrößern und eine Win-Win-Situation herbeizuführen. Die Mediation setzt dabei direkt an den Interessen der Parteien an.

Für Ihre Mediation steht Ihnen Rechtsanwalt Andreas Nörr als Zertifizierter Mediator nach § 5 Abs. 2 Mediationsgesetz und ausgebildeter Wirtschaftsmediator zur Verfügung.

TERMIN VEREINBAREN

DAS ORANGENBEISPIEL

Ein einfaches Beispiel eines Konflikts, der zugegebenermaßen für Ihren hochkomplexen Konflikt zu einfach erscheinen mag, allerdings nur der Anschauung dienen soll:

 

„Zwei Schwestern streiten heftig um eine Orange. Die eine Schwester wirft der anderen vor, sie habe in der Vergangenheit schon mehr Orangen bekommen als sie und sei sowieso immer das Lieblingskind ihrer Eltern. Die andere Schwester meldet einen Anspruch auf die Orange an, weil sie sie doch zusammen mit ihrer Mutter gekauft habe. Der Vater kommt hinzu und schlägt vor, die Orange in der Mitte zu teilen, sodass beide Schwestern jeweils eine Hälfte der Orange erhalten.“

 

Diese Lösung erscheint auf der Hand liegend und gerecht. Dennoch sind beide Schwestern damit nicht zufrieden. Es stellt sich nämlich heraus, dass die eine Schwester die Orangenschale benötigt, um damit einen Kuchen zu backen. Für das Fruchtfleisch hat sie keine Verwendung. Die andere Schwester möchte dagegen nur das Fruchtfleisch essen. Die Mediation setzt hier bei den Interessen der Parteien an und versucht, für beide Parteien eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Nach einer Mediation würde also die eine Schwester die gesamte Schale bekommen und die andere das gesamte Fruchtfleisch.

Das Orangenbeispiel

VORTEILE DER MEDIATION

Eine Mediation

  • kann zu einer Win-Win-Situation führen;
  • ist häufig schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren;
  • bietet sich insbesondere dann an, wenn die Parteien noch weiter miteinander zu tun haben wollen oder müssen;
  • kann dazu führen, dass sich beide Parteien danach noch „in die Augen schauen können“ und dass beide Parteien „ihr Gesicht wahren“;
  • verhindert, dass ein Konflikt über eine öffentliche Gerichtsverhandlung in die Öffentlichkeit getragen wird.

BEISPIELE FÜR BEREICHE, IN DENEN EINE MEDIATION SINNVOLL SEIN KANN:

  • Konflikte zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmern oder Arbeiternehmerinnen sowie zwischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
  • Gesellschaftsauseinandersetzungen
  • Konflikte zwischen Handelsunternehmen
  • Streitigkeiten bei Bauvorhaben
  • Erbstreitigkeiten
  • Streitigkeiten bei IT-Projekten
  • Streitigkeiten zwischen Wettbewerbern und Wettbewerberinnen
  • u. v. m.

ROLLE DES MEDIATORS BZW. DER MEDIATORIN UND ABLAUF EINER MEDIATION

Der Mediator oder die Mediatorin vertritt, anders als der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin, nicht die Interessen einer Partei, sondern ist neutral und unabhängig. Er unterstützt die Parteien bei der Konfliktklärung und Lösungsfindung im Rahmen eines wissenschaftlichen Verfahrens. Am Ende einer Mediation steht in der Regel eine Mediationsvereinbarung. Diese kann je nach Gestaltung auch rechtlich verbindlich sein. Der Mediator oder die Mediatorin ist genauso wie der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin zur Verschwiegenheit verpflichtet. Seine Tätigkeit wird durch das Mediationsgesetz geregelt.

Unser Anwalt,

der dieses Fachgebiet betreut.

Andreas Nörr

Assistentin:
Katharina Bacher
bacher@moeller-rae.de
+49 8031 1801-35

MEDIATION IN ALLEN RECHTSGEBIETEN

Wir bieten Mediation für alle Rechtsgebiete an, in denen wir tätig sind.

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