Öffentliches Baurecht

Wir beraten und vertreten Unternehmer und Unternehmerinnen, Privatpersonen, Gemeinden und Verbände in allen Fragen des öffentlichen Baurechts.

Neben baurechtlichen Belangen, die sich vor allem mit Fragen zur Bauplanung und Bauordnung beschäftigen, stehen wir Ihnen auch in weiteren Disziplinen rund um das Bauen im öffentlichen Raum zur Seite. So beraten und vertreten wir Sie beispielsweise in rechtlichen Belangen im Zusammenhang mit Naturschutz, Wasserrecht und Immissionsschutz.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Rechtsmaterien:

  • Bauordnungsrecht
  • Bauplanungsrecht
  • Erschließungsbeitragsrecht
  • Herstellungsbeitragsrecht
  • Immissionsschutzrecht
  • Schädliche Bodenverunreinigungen
  • Naturschutzrecht
  • Wasserrecht
  • städtebauliche Verträge

Im öffentlichen Baurecht beraten und vertreten wir insbesondere:

  • Privatpersonen und Gesellschaften:
    bei allen Fragen des Bauordnungsrechts, des Bauplanungsrechts einschließlich des Abschlusses städtebaulicher Verträge, des Beitrags- und Immissionsschutzrechts. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen auch Fragen des Naturschutzrechtes, des Wasserrechts und Fragen zu schädlichen Bodenveränderungen (Bundesbodenschutzgesetz).

    Zu unseren Aufgaben gehören hierbei insbesondere das Führen von Verhandlungen mit den Behörden, die Begleitung von Verwaltungsverfahren und die Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Die gerichtlichen Verfahren umfassen hierbei in erster Linie Verpflichtungsklagen auf Vorbescheide oder Baugenehmigungen, Anfechtungsklagen gegen behördliche Bescheide oder Normenkontrollklagen im Bereich der Bauleitplanung.

  • Gemeinden:
    bei allen baurechtlichen Fragen, insbesondere bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei beitragsrechtlichen Fragen und beim Abschluss städtebaulicher Verträge.
  • Wasserbeschaffungsverbände:
    bei der Aufstellung Ihrer Satzungen und den damit in Zusammenhang stehenden Problemen.

MEDIATION

Manche Gerichtsverfahren lassen sich vermeiden

Oft lassen sich Konflikte auch ohne Richter beilegen, wenn ein außenstehender Dritter vermittelt. Wir sind im allgemeinen Zivilrecht und unseren anderen Rechtsgebieten auch mediativ tätig.