Vertragsrecht / AGB-Recht

Für den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens ist eine effektive Vertragsgestaltung, die unnötige Risiken und Kosten vermeidet, unerlässlich.

Einen besonderen Schwerpunkt nimmt hierbei das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein. Das sogenannte „Kleingedruckte“ birgt ein hohes (Unwirksamkeits-)Risiko. Die gesetzlichen Vorschriften sind hier streng, immer wieder bringt die Rechtssprechung teils jahrelang verwendete Klauseln zu Fall.

Durch eine durchdachte Vertragsgestaltung lassen sich spätere Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Profitieren Sie in diesem Bereich von unserer langjährigen Erfahrung.

Vertragsrecht

Verträge gestalten unser Leben. Sie helfen, Konflikte zu vermeiden oder sind Auslöser der Konflikte. Entscheidend ist, wie die Verträge gestaltet sind. Gute Verträge sind Konfliktvermeider. Wir helfen Ihnen bei der Formulierung guter Verträge und bei der Lösung von Konflikten in diesem Bereich.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bieten wir Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Vertragserstellung
  • Vertragsprüfung
  • Vertragsrisikoabwägung
  • Leistungsstörungen im Vertragsrecht
  • Durchsetzung vertraglicher Ansprüche

AGB-Recht

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind aus dem Rechtsverkehr nicht mehr wegzudenken. Dabei sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht immer nur das „Kleingedruckte“, sondern jedes Vertragsmuster, das mehrmals verwendet werden soll.

Zum Beispiel wenn Sie als Vermieter oder Vermieterin einen Mustervertrag verwenden oder selbst einen erstellen, beziehungsweise erstellen lassen, den Sie mehrfach verwenden möchten, etwa bei allen zukünftigen Mietern und Mieterinnen, die in Ihre Wohnung einziehen. Das AGB-Recht hat daher eine überaus wichtige Bedeutung und erfordert viel Erfahrung bei der Gestaltung und Formulierung.

Unsere Beratung & Vertretung im Überblick:

  • Gestaltung rechtswirksamer AGB
  • AGB-Überprüfung
  • Schutz vor Abmahnungen durch rechtswidrige AGB im Rahmen des Wettbewerbsrecht
  • Durchsetzung Ihrer Rechte, wenn Ihr Vertragspartner oder Ihre Vertragspartnerin unwirksame AGB verwendet hat

MEDIATION

Manche Gerichtsverfahren lassen sich vermeiden

Oft lassen sich Konflikte auch ohne Richter beilegen, wenn ein außenstehender Dritter vermittelt. Wir sind im allgemeinen Zivilrecht und unseren anderen Rechtsgebieten auch mediativ tätig.