In unserer Kanzlei wird dieses Rechtsgebiet von Frau Rechtsanwältin Hermann betreut.
Herr Rechtsanwalt Friedel ist für spezielle Fragen des Wasserrechts sowie für städtebauliche Verträge zuständig.

VERWALTUNGSRECHT
Wir sind kompetenter Ansprechpartner für Unternehmer und Unternehmerinnen, Privatpersonen, Gemeinden und Verbände.
Wir beraten Sie insbesondere in folgenden Rechtsmaterien:
- Öffentliches Baurecht (Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht)
- Immissionsschutzrecht
- Schädliche Bodenverunreinigungen nach dem BBodSchG
- Naturschutzrecht
- Wasserrecht
- städtebauliche Verträge
- Erschließungsbeitragsrecht
- Herstellungsbeitragsrecht nach dem BayKAG (Beiträge für Wasserver- und -entsorgung, Fremdenverkehrsbeiträge, Benutzungsgebühren)
- Staatsangehörigkeitsrecht
- Visaangelegenheiten
Im Verwaltungsrecht vertreten wir insbesondere:
- Privatpersonen und Gesellschaften
bei allen Fragen des Bauordnungsrechts, des Bauplanungsrechts einschließlich des Abschlusses städtebaulicher Verträge, des Beitrags- und Immissionsschutzrechtes. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen auch Fragen des Naturschutzrechts, des Wasserrechts und Fragen zu schädlichen Bodenveränderungen (Bundesbodenschutzgesetz)
Wir vertreten Privatpersonen im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts sowie in Visaangelegenheiten.
Zu unseren Aufgaben gehören hierbei insbesondere das Führen von Verhandlungen mit den Behörden, die Begleitung von Verwaltungsverfahren und die Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Die gerichtlichen Verfahren umfassen hierbei in erster Linie Verpflichtungsklagen auf Vorbescheide oder Baugenehmigungen, Anfechtungsklagen gegen behördliche Bescheide oder Normenkontrollklagen im Bereich der Bauleitplanung.
- Gemeinden
bei allen baurechtlichen Fragen, insbesondere bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei beitragsrechtlichen Fragen und beim Abschluss städtebaulicher Verträge - Wasserbeschaffungsverbände
bei der Aufstellung Ihrer Satzungen und den damit in Zusammenhang stehenden Problemen
Unsere Anwältinnen und Anwälte
Mediation
MANCHE GERICHTSVERFAHREN LASSEN SICH VERMEIDEN
Oft lassen sich Konflikte auch ohne Richter beilegen, wenn ein außenstehender Dritter vermittelt. Wir sind im Verwaltungsrecht und in unseren anderen Rechtsgebieten auch mediativ tätig.